Talentsichtung für junge Schützen

An dieser Stelle erfahrt ihr alles Wichtige rund um das Thema Talentsichtung

Ihr habt ein junges Talent, welches Spaß an unserem Sport aber noch nicht das geforderte Mindestalter erreicht hat?

 

In diesem Fall ist es ggf. möglich für das Talent eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

Ab welchem Alter unter welchen Bedingungen unser Sport ausgeübt werden darf, könnt ihr der Übersicht Altersgrenzen (rechts im Formularbereich) entnehmen.

Wenn ihr ein Talent habt, welches eine Ausnahmegenehmigung benötigt, sind mehrere Schritte notwendig:

  1. Anmeldung im Verein/beim Verband (stellt auch den Versicherungsschutz sicher)
  2. Untersuchung durch einen Arzt (Hausarzt oder Orthopäden). Dieser muss die medizinische Eignung mittels dem Formular "Ärztliche Bescheinigung" bestätigen.
  3. Anmeldung zum Talentsichtungsschießen. Hierfür bitte das entsprechende Formular ausfüllen durch den Vorstand sowie Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen und dann Kontakt zu uns aufnehmen, um einen Termin zu koordinieren.
  4. Nachdem das Talentsichtungsschießen erfolgreich durchgeführt wurde, muss durch den Verband die Talentförderung bestätigt werden. Das Formular wird dann dem Verein nochmals zugesandt.
  5. Der Verein muss bei der für den Verein zuständigen Waffenbehörde eine Aunahmegenehmigung beantragen. Hierfür wird die Ärztliche Bescheinigung und das Formular vom Talentsichtungsschießen benötigt.

 

Termine für Talentsichtungsschießen

Termine für Talentsichtungen organisieren wir bei Bedarf kurzfristig. Bitte meldet euch hierzu bei uns, am Besten per Mail, an landesjugendleitung@schuetzenverband-saar.de. Die Details stimmen wir dann individuell ab.

Formulare